Kanzlei WiBaR: Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Zwangsversteigerungs-recht in Hanau

Viele sind bei dem Gedanken an eine Zwangsversteigerung überfragt und wissen nicht, wie sie vorgehen sollten. Die Betroffenen stehen vor etlichen Fragen und Problemen: Was passiert mit meinen Vermögensgegenständen? Wie kann ich diese schützen? Was ist der nächste Schritt? Wie gehe ich nun am besten vor?

Allerdings haben die Bürger der Stadt Hanau und Umgebung – speziell zu diesem Themengebiet aber auch zu vielen weiteren – einen passenden Ansprechpartner, die Kanzlei WiBaR. Sie hilft Ihnen zu ermitteln, welche Vermögensgegenstände von der Zwangsversteigerung ausgeschlossen sind, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zwangsversteigerung verhindert oder wie zumindest der Schaden begrenzt werden kann und begleitet Sie während des gesamten Verfahrens.

Oft kann die Versteigerung verhindert werden!

Natürlich sollten Sie nicht immer vom Schlimmsten ausgehen. In häufigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit ohne die Versteigerung zu bereinigen, indem die Kreditverträge und Kündigungsprozesse überprüft werden, das Gespräch mit der Bank oder den Gläubigern gesucht wird, um eine einvernehmliche Lösung zu finden oder um eine rechtliche Gegenposition aufzubauen. Denn auch im Versteigerungsverfahren sind Sie nicht rechtlos.
Außerdem können die Gutachten der Sachverständigen überprüft werden oder der ganze Prozess von der Kreditvergabe bis zur Kündigung des Darlehens überprüft werden. Bei all diesen Schritten unterstützen Sie die qualifizierten Rechtsanwälte der Kanzlei WiBaR – Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht - in Hanau.

Die Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat bei den folgenden Rechtsgebieten zur Seite:

•    Kreditrecht
•    Anlegerschutzrecht
•    Immobilienrecht
•    Zahlungsverkehrsrecht
•    Vertragsrecht
•    Wirtschaftsstrafrecht
•    Geldwäschebekämpfungsrecht
•    Bankrecht
•    Zwangsversteigerungsrecht

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