NH BAYER Deutsch-Französische Anwaltskanzlei in Berlin

Die inhabergeführte Kanzlei NH Bayer ist eine kleine überwiegend im Wirtschaftsrecht tätige deutsch-französische Anwaltskanzlei mit Sitz in Berlin und Paris. Seit Januar 2014 führt der Rechtsanwalt Nils Bayer die vormalige deutsch-französische Sozietät NH Bayer Rechtsanwälte Avocats als Inhaber. Nils Bayer hat neben der deutschen Befähigung zum Richteramt die französische Rechtanwaltsbefähigungsprüfung in Versailles abgelegt. Er vertritt seine Mandanten als deutscher Rechtsanwalt und französischer Advocat. Die Kanzlei berät deutsche und französische Unternehmen, Privatkunden sowie Länder und Kommunen im deutschen, französischen und europäischen Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertriebs- und Arbeitsrecht.
Die Kanzlei NH Bayer in Berlin und Paris ist Korrespondenzmitglied der Advolex, einer internationalen Vereinigung deutschsprachiger europäischer Rechtsanwälte.

Die Internationalisierung der Märkte und die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an den Standorten Deutschland und Frankreich haben Auswirkungen auf den Mittelstand und Kleinunternehmen. Eine auf einzelne Orte oder Deutschland beschränkte Geschäftstätigkeit wird immer seltener. Grenzüberschreitendes Handeln bietet Wachstumschancen, birgt aber auch Risiken aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den europäischen Ländern. Während internationale Konzerne von führenden Großkanzleien betreut werden, steht der Mittelstand vor einem Problem. Die Großkanzleien sind zu teuer und möchten ihn nicht betreuen, weil er ihr zu klein ist. In diese Lücke stößt die Kanzlei NH Bayer. Nils Bayer verfügt über wertvolle Fachkenntnis im französischen Wirtschafts-, Handels, und Gesellschaftsrecht und betreut deutsche Mittelständler und Kleinunternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Frankreich. Neben den Besonderheiten des Vertrags- und Handelsrechts sind die komplexen arbeitsrechtlichen Vorschriften und Regeln der französischen Gesetzgebung zu beachten.
Auch Privatkunden wissen seine Kompetenz im französischen und deutschen Rechtssystem zu schätzen. Nils Bayer berät seine Mandanten im deutsch-französischen Familien- und Erbrecht sowie im deutsch-französischen Lebenspartnerschaftsrecht. Ein weiteres Rechtsgebiet mit zunehmender Bedeutung ist das Immobilienrecht. Die Veräußerung oder der Erwerb einer Immobilie im französischen Rechtsraum unterliegt grundsätzlich anderen Regeln als in Deutschland und bedarf besonderer Fachkenntnis.
 

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