Immobilienrecht: Rechtsanwaltskanzlei Jochen Hülswitt in Gelsenkirchen

Wer eine Immobilie erwerben möchte, kennt die Frage nach der notariellen Beurkundung. Bei der sogenannten Übertragung eines Grundstückrechtes ist diese besondere Art des Vertrages vorgeschrieben. Warum das Immobilienrecht diesen Vertrag vorschreibt, hat einen einfachen Grund: Grundstücke und Immobilien sind teuer. Das ist der Grund, warum bei einem Grundstückskaufvertrag oder einem Schenkungsvertrag für seine Wirksamkeit gemäß § 311b BGB eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich ist. Der Gesetzgeber sieht die notarielle Begleitung als Aufklärung über die Tragweite der Geschäftsvereinbarung. Die Rechtsanwaltskanzlei Jochen Hülswitt in Gelsenkirchen hat sich über Jahrzehnte einen umfassenden Kenntnisstand im gesamten Immobilienrecht erarbeitet und bietet fachgerechte und zuverlässige Begleitung und Beratung bei der Gestaltung von notariellen Grundstückskaufverträgen.

Rechtsanwalt Jochen Hülswitt in Gelsenkirchen blickt auf eine erfolgreiche, berufliche Vita – nicht nur im Bereich Immobilienrecht. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahre 1988 wurde er bereits nach einem Jahr gleichberechtigter Soziuspartner der Kanzlei Bolwin pp. in Gelsenkirchen. Seit 1990 ist der Fachmann für Immobilienrecht neben seiner anwaltlichen und notariellen Tätigkeit als Notarvertreter ebenfalls als Dozent für Wirtschaftsrecht tätig. Seit 2000 übt der Rechtsanwalt Jochen Hülswitt seinen Beruf erst in Sozietät und schließlich in Bürogemeinschaft mit RA Meinolf Ricken aus. Die heutigen Schwerpunktbereiche der Kanzlei in Gelsenkirchen sind Immobilienrecht, Baurecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Baurecht, Arzthaftungsrecht und im gesamten Zivilrecht. Beide Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft in Gelsenkirchen sind Vertragsanwälte des Verbandes Wohneigentum Westfalen-Lippe e.V.

Im Immobilienrecht gut beraten

Immobilienrecht umfasst alle auf Grundstück, Haus und Wohnung bezogenen Bereiche. Da sich Häuser selten bewegen, bzw. es nicht tun sollten, spricht man beim Immobilienrecht von Liegenschaftsrecht. Das dingliche Recht erhält ein Käufer nicht mit dem Kaufvertrag, sondern erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Die seit vielen Jahren erfolgreiche Kanzlei in Gelsenkirchen steht ihren Mandanten zu allen Fragen rund um das Thema Immobilienrecht zur Seite. Schließlich ist mit dem Eintrag ins Grundbuch der komplexe Bereich Immobilienrecht längst nicht erschlossen. Unter Immobilienrecht fallen Wohneigentumsrecht, Maklerrecht, privates Baurecht, Architektenrecht, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Wegerecht und vieles mehr. Die freundlichen und erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Jochen Hülswitt in Gelsenkirchen stehen ihren Mandanten als zuverlässiger Partner zur Seite und beraten individuell und umfassend. Zum Leistungsangebot gehören neben dem Immobilienrecht unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht, Wohnraum- und Gewerberaummietvertragsverhältnis, Wohnungseigentum, Teileigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauchsrecht, Leitungsrecht, Wegerecht, Nutzungsrecht
  • Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge, Grundpfandrechte, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Insolvenz und Inventar
  • Beide Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Beide Rechtsanwälte sind Vertragsanwalt des Verbandes Wohneigentum Westfalen Lippe e.V.
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