Bestehen Sie auf Ihr Reiserecht: Stefan Tödt-Lorenzen aus Frankfurt erwirkt Ihre Reisekostenminderung

Jeder freut sich nach einem langen Winter auf den wohlverdienten zwei- oder dreiwöchigen Sommerurlaub. Die meisten fiebern bereits seit Buchung der Reise darauf hin. Doch manchmal kommt es anders, als man denkt und aus dem Urlaub wird alles andere als ein Traum. Folgende Mängel treten häufiger während eines Sommerurlaubs auf: Große Baustellen oder Hauptstraßen in unmittelbarer Nähe zum Hotel, die den Aufenthalt äußerst unangenehm machen, von Ungeziefer befallene Zimmer oder ungenießbares, schlechtes Essen. Hat der Urlaub nicht das eingehalten, was im Vorfeld versprochen wurde, liegen Reisemängel vor. Im Zuge des Reiserechts haben Sie als Urlauber in vielen Fällen einen Anspruch auf Minderung des ursprünglichen Reisepreises. Hierbei gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten. Der Laie sollte sich dafür einen Spezialisten für Reiserecht zurate ziehen - die Chancen auf eine Rückerstattung erhöhen sich so enorm.

Wann kann man durch das Reiserecht eine Reisepreisminderung erwirken?

Um den Reisepreis im Nachhinein zu mindern, muss das Reiserecht des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar sein. Konkret bedeutet das für Sie: Das Reiseangebot muss sich mindestens aus zwei Leistungen zusammensetzen. Zum Beispiel: Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen. Zudem muss ein deutlicher Mangel vorliegen. Dieser liegt immer dann vor, wenn der Ist-Zustand nicht dem Soll-Zustand entspricht. Im Klartext heißt das: Hat der Katalog oder das Reisebüro etwas anderes versprochen, was im Urlaub nicht aufzufinden ist oder nur in deutlich schlechterer Qualität, liegt ein Reisemangel vor, der entschädigt werden kann. Natürlich müssen Sie als Reisender hier zwischen Luxus- und Billigreisen unterscheiden. Genauso müssen Sie darauf achten, dass ein Anspruch auf Reisekostenminderung nur dann besteht, wenn Sie den Mangel unverzüglich Ihrem Reiseveranstalter melden. Ist die Meldung nicht möglich, der Mangel bereits bekannt oder kann nicht beseitigt werden, besteht immer Anspruch auf Kostenerstattung. Da die Abgrenzung für Sie als Reisender sehr schwierig sein kann, ist der Rat eines Spezialisten für Reiserecht zu empfehlen.

Stefan Tödt-Lorenzen vertritt Ihr Reiserecht in Frankfurt

In Frankfurt ist der Spezialist für Tourismus- und Reiserecht bereits seit 1996 tätig. Zusätzlich ist Stefan Tödt-Lorenzen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e. V.. Durch den stetigen Kontakt und Austausch mit Kollegen aus dem gleichen Fachgebiet ist sein Wissensstand stets aktuell – zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften bestätigen das. Tödt-Lorenzen vertritt sowohl Reiseveranstalter und Fluggesellschaften als auch Privatpersonen in Frankfurt und Umkreis mit dem gleichen Engagement.

Zu den weiteren Leistungsbereichen des Spezialisten für Tourismus- und Reiserecht Stefan Tödt-Lorenzen gehören unter anderem:

  • Haftpflichtrecht
  • Verkehrsrecht
  • Privates Baurecht
  • Zivilrecht
Abflugtafel zeigt verschobene und abgesagte Flüge an.
Ein Unfallschild steht auf der Straße.
Eltern mit Kind sitzen auf einer Wiese und halten sich ein Dach über die Köpfen.

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