Beratung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten durch Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Oberloskamp in Schwerin

Der Steuerdschungel wird jedes Jahr unübersichtlicher. Kleinere Fehler und Versäumnisse können teuer werden. Besonders Unternehmer haben ohne fachliche Betreuung kaum die Möglichkeit, den Überblick zu behalten. Wer glaubt, manche Angaben nicht ganz genau nehmen zu müssen, macht sich schneller strafbar, als er denkt. Die Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra) fordern allerdings häufig weit mehr, als geleistet werden muss. Ein erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht bietet eine umfassende Abwehrberatung. Im Raum Schwerin vertrauen zahlreiche Mandanten auf den Juristen und Steuerberater Dr. Oberloskamp.

Der gute Ruf der Kanzlei in Schwerin ist das Ergebnis jahrzehntelanger erfolgreicher Betreuung von Mandanten in verschiedenen juristischen und steuerlichen Angelegenheiten. Die Steuerkanzlei in Schwerin wurde 1997 gegründet und betreut hauptsächlich Gewerbetreibende und Freiberufler. Dr. Oberloskamp ist gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Von dieser Doppelqualifikation und der langjährigen Berufserfahrung bei einer Finanzbehörde sowie als freier Rechtsanwalt und Steuerberater in Schwerin profitieren die zahlreichen Mandanten.

Der Fachmann im Steuerrecht

Als Fachanwalt für Steuerrecht vertritt Dr. Oberloskamp in Schwerin seine Mandanten mit all der langjährigen Erfahrung und seinem umfangreichen Fachwissen. Als Fachanwalt führt Dr. Oberloskamp die Verhandlungen mit der BuStra, prüft die Ermittlungsakte und bespricht mit dem Mandant umfassend und transparent das weitere Vorgehen. So gut wie alle Fälle werden im Steuerstrafrecht gegen Zahlung wieder eingestellt. Damit das gelingt, steht der Fachanwalt für Steuerrecht seinen Mandanten zur Seite. Die Kanzlei in Schwerin bietet nicht nur umfangreiche Betreuung in Sachen Steuerstrafrecht. Zum Leistungsportfolio zählt unter anderem:

Steuerberatung:

  • Laufende monatliche Buchführung
  • Jahresabschlüsse
  • Einkommensteuererklärung
  • Einspruchsverfahren beim Finanzamt
  • Juristische Betreuung:
  • Vertretung von Mandanten vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof
  • Vertetung in Einspruchssachen vor dem Finanzamt
  • Vermeidung einer Einspruchsentscheidung
  • Vermeidung langwieriger Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
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