Agrarrecht: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht Bernd Wadenspanner

Fundament für den Agrarbetrieb

Rechtsfragen zum Agrarrecht spielen bei der Geschäftsführung von Agrarunternehmen meist einen wichtigen Part. Zu den traditionell agrarrechtlichen Fragestellungen kommen in den letzten Jahren die Fragestellungen des Unternehmensrechts, des Rechts der Europäischen Union und Probleme des Handelsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt im Agrarrecht bilden das Bodenrecht und die Entwicklung am heimischen Bodenmarkt. Als Fachanwalt für das Agrarrecht mit fundiertem Wissen aufgrund seiner 25-jährigen Tätigkeit in landwirtschaftlichen Angelegenheiten kann Fachanwalt Bernd Wadenspanner Rechtssicherheit schaffen. Als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber besitzt der Fachanwalt für Agrarrecht eine detaillierte Kenntnis sämtlicher landwirtschaftlicher Strukturen.

Sachverstand in der Branche

Die Landwirtschaft und das Agrarrecht haben sich zu einem komplexen und wichtigen Rechtsgebiet herauskristallisiert. Durch das immer rasanter voranschreitende Zusammenwachsen der Staaten Europas hat sich diese Entwicklung verstetigt. Für den Rechtssuchenden aus der Agrarbranche stellt sich das Problem, dass viele gerichtliche Entscheidungen nicht veröffentlicht wurden und damit keine Berücksichtigung in den folgenden Prozessen gefunden haben. Zusätzlich ist das landwirtschaftliche Umfeld einem heftigen Wandel unterworfen: strukturell, technologisch und arbeitsmarktpolitisch. Die durch die EU geprägte Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, die durch das nationale Agrarrecht und durch Sonderregelungen sehr komplex gestaltet sind, schaffen für den landwirtschaftlichen Unternehmer Probleme bei Entscheidungen. Daher ist stets der Rat des Fachanwalts für Agrarrecht gefragt. Ein Generationswechsel im abgesicherten Modus ist beispielsweise wichtig, um die wirtschaftliche Kraft des landwirtschaftlichen Betriebes und seine Ertragsfähigkeit zu erhalten. Dabei ist die Altersversorgung des Abgebenden von existenzieller Bedeutung. Bei den Überlegungen für die Ausfertigung eines Übergabevertrages ist die Expertise des Fachanwalts für Agrarrecht ratsam.

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