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Verdacht oder Vorwurf der Geldwäsche? - Kanzlei WiBaR in Frankfurt hilft

Verdacht oder Vorwurf der Geldwäsche? - Kanzlei WiBaR in Frankfurt hilft 

Ein Glücksgriff auf dem Flohmarkt, eine eigentlich harmlose Gefälligkeit für einen Freund oder auf den ersten Blick unauffällige Bareinzahlungen bei der Bank – schon kann es Post von den Ermittlungsbehörden geben: Vorwurf Geldwäsche. Die WiBaR – Kanzlei für Wirtschaft und Bankrecht – in Frankfurt hat sich unter anderem auf das Gebiet der Geldwäsche spezialisiert, vertritt Sie im Fall des Vorwurfs oder Verdachts von Geldwäsche und berät Verbraucher, Selbstständige sowie mittelständische Unternehmen diesem vorzubeugen. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten Sie umfassend und schützen Sie vor unbegründeten Verdachtsmeldungen oder Strafanzeigen.

Alles zum Thema Geldwäsche: WiBaR in Frankfurt klärt Sie auf

In Sachen Geldwäsche sollten Sie kein Risiko eingehen. Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab und lassen Sie sich von den Wirtschafts- und Finanzexperten in Frankfurt zum Thema Geldwäscheprävention aufklären und beraten. Die WiBaR kümmert sich um die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen an Sie und Ihr Unternehmen. An Ihre konkrete Situation angepasst erstellen die Fachanwälte eine Gefährdungsanalyse, führen Mitarbeiterschulungen durch und übernehmen alle gesetzlichen Verpflichtungen inkl. Verdachtsmeldungen. Mit der Kanzlei WiBaR in Frankfurt haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

Neben Beratung und Vertretung in Fällen von Geldwäsche bietet die Kanzlei für Wirtschafts- und Finanzrecht Rechtsbeistand in folgenden Rechtsgebieten:

⦁    Kreditrecht
⦁    Anlegerschutzrecht
⦁    Immobilienrecht
⦁    Zahlungsverkehrsrecht
⦁    Vertragsrecht
⦁    Wirtschaftsstrafrecht
⦁    Zwangsversteigerungsrecht

 

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