Vermögensanalyse in Regensburg: Steuerkanzlei Petra Saar
Wozu brauchen Sie eine private Vermögensanalyse?
Vermögensanalyse ist der Grundstein für
- Vermögensberatung
- Existenzgründung
- Finanz- und Investitionsplanung
- Risikoabsicherung
- Nachfolgeregelungen
Warum ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner für Ihre Vermögens-analyse?
Die Steuerkanzlei Saar versteht die Steuerberatung ganzheitlich. Viele Informationen schlummern in Ihrer Finanzbuchhaltung, Ihrer Einkommensteuererklärung oder in der Finanz- bzw. Immobilienanalyse. Durch die von DATEV unterstützte Software sind wir mit erheblicher Zeit- und Kostenersparnis in der Lage Ihre Daten in der Vermögensanalyse auszuwerten. Diskretion und Datensicherheit sind damit so gut wie bei keinem externen Berater gewährleistet.
Die Steuerkanzlei Saar liefert Ihnen auch bei komplexen Sachverhalten strukturierte und übersichtliche Auswertungen. Diese Auswertungen dienen als Grundlage Sie persönlich und individuell zu beraten. Durch zeitnahe und persönliche Gespräche begleiten wir Sie nicht nur durch den Steuerdschungel, sondern verstehen uns auch als Begleiter beim Erreichen Ihrer persönlichen und betrieblichen Ziele. Beratung steht für uns an erster Stelle.
Impressum
Verantwortlicher: Gemäß §55 RStV
Unsere Anschrift
Diplom-Kauffrau Petra Saar Steuerberaterin
Franz-von-Taxis-Ring 51
93049 Regensburg
Kontakt
Telefon: +49 941 30744-0
Telefax: +49 941 30744-20
E-Mail: info@steuerkanzlei-saar.de
Internet: petrasaar.de
Geschäft
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaberin: Petra Saar
Umsatzsteuer-ID: DE133652968
Berufshaftpflichtversicherung: ERGO Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Kammer
Steuerberaterkammer Nürnberg
Dürrenhofstr. 5
90402 Nürnberg
Gesetzl. Berufsbezeichung:
Steuerberaterin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsrechtliche Regelungen sind einsehbar unter www.bstbk.de
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)