Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht: Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Zwangsversteigerung und Kreditrecht

Kommt es bei der Bedienung von Krediten zu Problemen, nimmt der Druck seitens der Banken schnell zu. Am Ende steht häufig die Kreditkündigung und die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Grundsätzlich gilt, dass in diesen Fällen möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen sollte. Hier kann zunächst geklärt werden, ob seitens der Bank die zu beachtenden Regularien eingehalten wurden. Hier finden sich sehr häufig sowohl im Verhalten der Banken als auch in den Kreditverträgen Ansatzpunkte, die den Aufbau einer eigenen Rechtsposition ermöglichen.

Ferner sollte jede Maßnahme in ein Gesamtkonzept eingegliedert werden. Zwar können durch vorhandene Gestaltungs- und Schutzrechte etwa im Zwangsversteigerungsverfahren regelmäßig zum Teil erhebliche Zeit gewonnen werden. Sinn macht dies in der Regel aber nur dann, wenn diese Zeit wirtschaftlich für die Umsetzung eines tragbaren Konzepts genutzt wird. 

Grundsätzlich sollte möglichst frühzeitig mit der Umsetzung einer zuvor erarbeiteten Alternativgestaltung begonnen werden. Verweigert die Bank die Begleitung, sind rechtliche oder auch gerichtliche Gegenmaßnahmen zu prüfen.. Rechtsanwalt Karsten Eckhardt vertritt Sie bei Schuld- und Kreditangelegenheiten und setzt Ihre Interessen ein.

Hilfe bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzen

Auch im Insolvenzfall müssen zahlreiche Fragen geklärt werden: Was kann vollstreckt werden? Welche Werte sind geschützt? Und welche Rechte haben die Beteiligten? Sowohl im Fall einer Zwangsversteigerung als auch bei einer Insolvenz gilt es zudem zu prüfen, wie zumindest ein Teil des Vermögens geschützt werden kann bzw. ein wirtschaftlicher Neuanfang gelingen kann. Die Kanzlei für Wirtschaft- und Bankrecht ist Ihr Partner und berät Sie in allen Rechtsfragen. Dabei nimmt sich Rechtsanwalt Karsten Eckhardt besonders viel Zeit für Ihren individuellen Fall und verhilft Ihnen so zum bestmöglichen Ergebnis. Mit seinem Fachwissen im Bereich Insolvenz- und Kreditrecht verfügt er über die notwendigen Kenntnisse, um Sie optimal zu beraten.

Die Kanzlei für Wirtschaft- und Bankrecht bietet Ihnen Hilfe bei:

  • Kreditrecht
  • Immobilienrecht
  • Vertragsrecht
  • Geldwäschebekämpfungsrecht
  • Anlegerschutzrecht
  • Zahlungsverkehrsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht

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