Rechtsanwältin in Hamburg: Rechtsanwaltskanzlei Petra Wichmann-Reiß

Beratungskompetenz und Einfühlungsvermögen

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Petra Wichmann-Reiß startete ihre anwaltliche Tätigkeit 1995 in Hamburg mit einer eigenen Kanzlei. Vorausgegangen sind Studienabschlüsse der Volkswirtschaft und der Rechtswissenschaft. Nach ihrem Jurastudium gewann sie als Justiziarin Einblick in den Krankenhausbetrieb des A.K. St. Georg in Hamburg und als Sachgebietsleiterin für Mietrecht und Wohnraumschutz der Baubehörde Hamburg umfassende Kenntnisse des Mietrechts und Wohnraumschutzes. In Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte hat die Rechtsanwältin in Hamburg die medizinischen Kenntnisse vertieft, um ihre Mandanten optimal und realistisch im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung und den Schutz ihrer Angehörigen beraten zu können.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Für die Rechtsanwältin in Hamburg ist eine umfassende Rechtsberatung eine Selbstverständlichkeit. Sie nimmt sich ausreichend Zeit, um sich mit den individuellen Anforderungen ihrer Mandanten aus Norddeutschland und Hamburg auseinander-zusetzen. Durch ihre Expertisen in verschiedenen Rechtsgebieten kann sie für ihre Mandanten in der Region Hamburg einen juristischen Beistand leisten, der keine Frage offen lässt. Mit der Patientenverfügung legt der Mandant in Abstimmung mit der Rechtsanwältin in Hamburg fest, was geschehen soll, wenn er selbst keine Willenserklärungen abgeben kann, insbesondere, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder nicht gewünscht werden. Ursache für den Verlust der Fähigkeit zur Willensäußerung kann beispielsweise ein Unfall oder eine schwere Krankheit wie Alzheimer oder Demenz sein. Mit der Patientenverfügung kann der Betroffene Regelungen über die Einleitung oder den Abbruch von lebenserhaltenden oder verlängernden Maßnahmen  treffen.
Damit durch das Amtsgericht kein fremder Betreuer als Entscheider für sämtliche Lebensbereiche eingesetzt werden muss ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass im Falle einer schweren Erkrankung der Ehepartner, oder die Familie Entscheidungen treffen dürfen. Nur bei der Vorlage einer entsprechenden Vorsorgevollmacht ist dies möglich. In der Vorsorgevollmacht wird eine Person des eigenen Vertrauens für die Entscheidungen in sämtlichen Lebensbereichen bevollmächtigt. Dieser ist dann berechtigt, Entscheidungen für den Betroffenen zu fällen. Eine rechtzeitige Entscheidung für die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung erleichtert eine selbstbestimmte Lebensführung auch im Falle einer schweren Erkrankung und verschafft dadurch Sicherheit. Hierzu berät die Rechtsanwältin umfassend und mit angemessenem Feingefühl, damit Mandanten in der Region Hamburg ihre Rechte optimal wahrnehmen können.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwältin in Hamburg liegen in den Fachgebieten:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Haftungsrecht – Patient/Arzt
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Honorarstreitigkeiten von/mit Ärzten
  • Zulassungen zur vertragsärztlichen Versorgung
  • Strafrecht, speziell Arztstrafrecht
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