Datenschutz für Ihr Unternehmen!

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Unternehmen bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Dabei berät er das Unternehmen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen und unterstützt es bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Zudem überwacht der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen und informiert die Betroffenen über ihre Rechte. Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes wird ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen benötigt, wenn 10 oder mehr personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden.  

Insbesondere für die Ermittlung des Schutzzwecks, sowie für die Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung wird eine enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und externen Dienstleistern erforderlich sein. Darüber hinaus muss die Durchführung der Folgenabschätzung dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Als sensible und personenbezogene Daten gelten alle Daten, die in Zusammenhang mit einer natürlichen Person gebracht werden. Durch eine Zuordnung mehrerer Informationen oder einer Kennung kann es zu einer Identifizierung einer konkreten Person kommen. Die Datenschutzgrundverordnung schützt persönliche Daten vor unbefugten Verwendungen. 

Personenbezogene Daten gibt es in den verschiedensten Bereichen im Unternehmen 

Wenn von personenbezogenen Daten die Rede ist, die von Unternehmen verarbeitet werden, denken viele zuerst an Kundendaten. Unter personenbezogene Daten fallen sämtliche Informationen zu einem Menschen – ob Kunde oder Mitarbeiter –, wie Geburtsdaten und Geschlecht aber auch Benutzerprofile und die IP-Adresse. Weil diese Informationen sehr sensibel sind, sieht die DSGVO einen besonderen Schutz vor. So muss jeder Unternehmer darauf achten, wie diese Daten verarbeitet und gespeichert werden. Der Beauftragte für den Datenschutz sorgt dafür, dass keine Fehler in Bezug auf sensible Daten geschehen.  

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in Ihrer Buchhaltung und Lohnbuchhaltung helfen. Datenschutz in der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung ist ein wichtiges Thema. Um sicherzustellen, dass Ihre Kundendaten geschützt sind, sollten Sie einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Dieser kann Ihnen helfen, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher aufbewahrt werden. Durch seine Unabhängigkeit ist er in der Lage, einen objektiven Blick auf Ihre Prozesse zu werfen und Schwachstellen zu identifizieren. Zudem verfügt er über umfassende Kenntnisse des Datenschutzrechts und kann Sie bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten unterstützen. 

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite! 

Als Datenschutzbeauftragte in Nüdlingen nahe Schweinfurt, berät Martine Emering Consulting UG (haftungsbeschränkt) Selbstständige, Start-ups, Freiberufler, Kleinunternehmen, mittelständische Unternehmen, sowie Großkonzerne rund um das Thema Datenschutz. Wir arbeiten verständlich, transparent und persönlich. Mit uns an Ihrer Seite stehen Sie auf der sicheren Seite in Sachen Datenschutz. Der Datenschutz steht bei uns an erster Stelle. 

Als Datenschutzbeauftragte in der Nähe zu Schweinfurt gehört zum Leistungsspektrum der Martine Emering Consulting UG (haftungsbeschränkt) die klassische Lohnbuchhaltung in einem digitalen Umfeld sowie eine Buchhaltung mit dem Fokus auf der Digitalisierung. 

Wir unterstützen Sie bei: 

  • der Buchhaltung, 
  • der Lohnbuchhaltung, 
  • dem Datenschutz  
  • und bieten die betriebswirtschaftliche Beratung an. 

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