Bauschäden: Baumängel- und Bauschadensermittlung, sowie Bauzustandsbewertung

Bei einer Baumängelermittlung werden Beweise vom Baugutachter gesammelt. Im Streitfall mit Baufirmen oder Immobilienverkäufer kann die vorherige Beweissicherung Ihren Standpunkt stärken. Gründe für Baumängel liegen vor allem an den meist zu kurz bemessenen Ausführungszeiträumen in der Planungs- und Bauvorbereitungsphase, sowie in einer unfachmännischen Arbeitsausführung.  

Prüfung der Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist 

Bei der Beweissicherung wird vor Beginn der Bauarbeiten der Bauzustand des Gebäudes ermittelt und dokumentiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten oder bei auffälligen Zwischenzuständen kann eine Veränderungsfeststellung in Form einer Dokumentation zum Nachweis des Auftretens von Bauschäden erfolgen. Die Beweissicherung ist nicht nur während aktiver Bauphasen, sondern auch im Rahmen einer Gewährleistung oft sehr wichtig. Schäden oder Mängel am Gebäude werden häufig erst durch das fachkundige Auge eines Bausachverständigen sichtbar. Die Mängel können so nachfolgend zusätzlich geltend gemacht werden. Lassen Sie deshalb Ihren Neubau rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist von Ihrem Bausachverständigen prüfen, damit Ihre Ansprüche professionell geltend gemacht werden können. Schützen Sie sich mit einer Bauzustandsbewertung, damit es nach Ablauf der Gewährleistungsfrist keine bösen Überraschungen gibt. 

Die verschiedenen Arten von Bauschäden 

Bauschäden können durch äußere Einflüsse nach der Fertigstellung des Gebäudes entstehen. Einflüsse, wie Waldbrände, Wasserschäden, Erschütterungen, Schädlingsbefall von Holzbauteilen oder Holzkrankheiten bei einem Holzgebäude richten an Gebäuden oft einen großen Schaden an. Bauschäden können allerdings auch als Folge von Baumängeln auftreten. Das Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Karsten Leupold ermittelt Mängel in einer Bauschadensermittlung. Die Mängel können in einer fehlerhaften Bauausführung oder auch im Bereich der Fehlplanung bei einem Neubau oder einer Sanierung begründet sein. Aufgrund von mangelnder Koordination oder einer unzureichenden Bauüberwachung können Fehler in der Bauweise der Immobilie entstehen. Besonders bei den folgenden Ungewöhnlichkeiten an der Immobilie sollte man genauer hinschauen: 

  • Betonschäden 
  • Risse am Bauwerk 
  • Undichte Balkone und Dächer 
  • Undichte Luftdichtheitsebene, sogenannte Wärmebrücken 
  • Mangelhafte Sockelabdichtung 
  • Fehlerhafte Badabdichtung 
  • Feuchtigkeitsschäden 

 

Die Feuchtigkeitsschäden gehören zu den am häufigsten vorkommenden Baumängeln, die vom Baugutachter festgestellt werden. Oft kommt es bei dieser Art von Schaden zu einer Tauwasserbildung oder einem Schimmelbefall an den Wänden und Decken. Die Feuchtigkeitsschäden können dabei sowohl aus dem Inneren des Hauses auftreten. Diese Art von Schäden entstehen meist durch eine hohe Luftfeuchtigkeit in der Raumluft. In Zimmern, wie Küche, Bad und Schlafzimmer siedeln sich besonders gerne Schimmelpilze an den Innenseiten der Wände an. Auch von äußeren Einflüssen, wie Wasserschäden an den Außenwänden, Fenstern oder Dächern können Feuchtigkeitsschäden hervorgerufen werden. Je nach Art des Schadens wird dieser aufgezeichnet und in der Bauzustandsermittlung aufgenommen. 

Als Ansprechpartner in Sachen Baumängel- und Bauschadensermittlung, sowie Bauzustandsbewertung steht als Baugutachter das Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Karsten Leupold zuverlässig an Ihrer Seite. Bei der Schadensabwicklung, sowie bei der Schadensbeseitigung beraten und unterstützen wir Sie. Die anschließenden Sanierungsarbeiten werden von uns gutachterlich überwacht. 

 

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