Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Klaus Oberloskamp in Schwerin

Streitigkeiten mit dem Finanzamt können teuer werden. Zumal sich kaum ein Laie im Dschungel der Verordnungen und Paragrafen zurecht findet. Wer Probleme mit dem Finanzamt hat, sollte auf den Rat eines erfahrenen Fachanwalts nicht verzichten. Ganz gleich, ob das Finanzamt unangenehme Fragen stellt oder bereits eine Einspruchsentscheidung durch die Rechtsbehelfsstelle erlassen wurde: Dr. Klaus Oberloskamp, Fachanwalt für Steuerrecht in Schwerin, steht seinen Mandanten als erfahrener Fachmann zur Seite.

Die Kanzlei Dr. Oberloskamp in Schwerin betreut hauptsächlich Gewerbetreibende und Freiberufler. Von der monatlichen Buchführung bis zur Jahresabschlusserstellung vertrauen zahlreiche Mandanten auf die zuverlässige und individuelle Betreuung des Steuerberaters und Fachanwalts. Das kompetente Team der Kanzlei im Zentrum Schwerins arbeitet gründlich und umfassend, um die Rechte der Mandanten zu wahren und durchzusetzen. Dr. Oberloskamp vertritt darüber hinaus Mandanten in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und anspruchsvollen Betriebsprüfungsfällen.

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht in Schwerin

Der große Vorteil der Vertretung durch Dr. Oberloskamp in Schwerin: Der Fachanwalt für Steuerrecht kennt die internen Verwaltungsabläufe einer Steuerbehörde. Nach Promotion und zweitem Staatsexamen war der Fachanwalt beinahe 20 Jahre bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Die langjährige Praxiserfahrung in einer Finanzbehörde und über 20 Jahre Erfahrung als unabhängiger Fachanwalt und Steuerberater machen Dr. Oberloskamp zu einem optimalen Berater. Perfekte Kenntnisse im Steuerrecht und das Wissen um die internen Abläufe der Steuerverwaltung bieten jedem Mandanten eine optimale Betreuung. Eine Beratung durch die Steuerkanzlei in Schwerin bietet ein Höchstmaß an Kompetenz und Transparenz: Der Fachanwalt für Steuerrecht erläutert ungeschminkt, welche Erfolgschancen eine Auseinandersetzung mit der Finanzbehörde hat. Zum umfangreichen Leistungsangebot der Steuerkanzlei in Schwerin gehört unter anderem:

  • Vertretung vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof
  • Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Steuerrechtliche Beratung in Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsfällen
  • Laufende monatliche Buchführung
  • Jahresabschlüsse (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerklärung mit den DATEV Programmen
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