Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg: Kanzlei Fischer & Partner

Den Unternehmenserfolg sichern

Müssen Manager vor Gericht oder wird ein Strafbefehl ausgefertigt oder eine Durchsuchung angekündigt, sind Topanwälte im Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg gefragt. Das Wirtschaftsstrafrecht hat sich immer mehr zu einer eigenständigen Rechtsdisziplin entfaltet. Die Anforderungen der Mandanten nach Lösungen im Wirtschaftsstrafrecht haben in der Kanzlei von Rechtsanwalt Corvin Fischer in Hamburg zugenommen. In einigen Unternehmen gilt es als Standard, vor Entscheidungen strafrechtliche Risiken wie beispielsweise den Strafbefehl und die Durchsuchung einzuschätzen. Das Wirtschaftsstrafrecht hat sich nicht verschärft, aber Staatsanwälte treten in den Verfahren energischer auf. Ein großer Teil der Strafsachen im Wirtschaftsstrafrecht enden vor Gericht. Damit Mandanten möglichst ohne Strafbefehl und einen Prozess im Wirtschaftsprozess davonkommen, vertrauen sie sich rechtzeitig der Kanzlei in Hamburg an.
 

 

Durchsuchung und Strafbefehl

Die Spezialkanzlei hilft ihren Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht bei allen strafrechtlichen Fragestellungen, die im Wirtschaftsleben auftreten. Dabei können Mandanten auf die Erfahrung zurückgreifen, die die Kanzlei in Hamburg in langjähriger Praxis bei der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen und der Verteidigung von Managern gewonnen hat. Corvin Fischer bevorzugt im Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg individuelle und pragmatische Lösungen, sei der Hintergrund ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung. Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören auch klassische Delikte wie Betrug und Untreue. Gerade in diesem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts besitzt die Kanzlei in Hamburg die notwendige Erfahrung und Routine, um eine professionelle und erfolgreiche Vertretung sicherzustellen. Bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der Untreue verfügt die Kanzlei in Hamburg im Wirtschaftsstrafrecht über das notwendige gesellschaftsrechtliche Spezialwissen. Ist ein Strafbefehl in einer Steuersache nach einer Durchsuchung erlassen, kann ein Einspruch eingelegt werden. Der Strafbefehl dient in erster Linie der Beschleunigung des Strafverfahrens. Das Gericht hat die Möglichkeit, den Erlass eines Strafbefehls auch abzulehnen. Fakt ist, dass der Mandant nach Erlass eines Strafbefehls nach einer Durchsuchung als vorbestraft gilt. Eine fundierte wirtschaftsrechtliche Beratung ist in der heutigen Zeit nicht mehr ohne Beteiligung eines im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes denkbar. Überblick zum Leistungsspektrum der Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg:
 

  • Erbrecht: Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis
  • Miet- und Pachtrecht: Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz
  • Transportrecht: Frachtrecht, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft, Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, Transportschaden, Warenverlust, Zollrecht
  • Presserecht: Unterlassungsansprüche, Richtigstellung, Gegendarstellung, Schadenersatz, Geldentschädigung

 

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