Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /var/www/clients/client2/web4851/web/includes/file.phar.inc).

Umgangsrecht in Berlin: Rechtsanwältin und Fachanwältin Geithner

Erfahrene Kanzlei in Berlin mit Schwerpunkt Familien- und Umgangsrecht

In Deutschland geht ungefähr jede dritte Ehe in die Brüche. Nicht selten entsteht ein Rosenkrieg um das Sorgerecht der Kinder und das gemeinsame Vermögen. Um in diesem Fall nicht ratlos da zu stehen, bietet Rechtsanwältin und Fachanwältin Ina Geithner Hilfe an. Sie ist seit 1999 als selbstständige Rechtsanwältin in Berlin tätig. Ihre Spezialgebiete sind das Ehe- und Familienrecht sowie das Erbrecht. Durch ständige Fortbildungen ist sie besonders erfahren im Bereich Familienrecht. Speziell das Fachgebiet Umgangsrecht ist bei Rechtsanwältin Geithner in Berlin hervorzuheben.

Ausführliche Beratung im Bereich Familien- und Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist ein heikles Thema. Jedes Elternteil möchte gerne das gemeinsame Kind bei sich haben beziehungsweise viel Zeit mit ihm verbringen. Oft mangelt es bei den Elternteilen an der Kompromissbereitschaft. Rechtsanwältin Ina Geithner berät und unterstützt ihre Klienten ausführlich im Bereich Ehe- und Familienrecht. Die kompetente Beratung im Bereich Familien- und Umgangsrecht in der Kanzlei in Berlin geschieht individuell und mit höchster Diskretion. Rechtsanwältin Geithner gibt Rat bei  Eheverträgen vor und nach der Eheschließung, bei Scheidungsvereinbarungen, bei Vermögensauseinandersetzungen und bei Partnerschaftsverträgen. Sie regelt für ihre Klienten in Berlin sämtliche Angelegenheiten im Bereich elterliche Sorge und Umgangsrecht, Unterhalt für minderjährige sowie volljährige Kinder, Trennungsunterhalt für Ehegatten und nachehelicher Unterhalt. Streitfragen zum Güterrecht und Zugewinn sowie zur Ehewohnung und zum Hausrat runden den Tätigkeitsbereich in puncto Familienrecht ab. Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwältin Geithner ausführlich mit Testamenten, Erbverträgen, Überlassungsverträgen, Erbauseinandersetzungen und dem Pflichtteilsrecht. Bei der Ausübung der Tätigkeiten behält sie stets eine objektive Meinung, um ihren Klienten in Berlin bestmöglich weiterzuhelfen. Familiensachen mit Auslandsberührung, Härtefallscheidungen bei Gewalt, Gewaltschutzverfahren, Nebenklagevertretungen, Strafverteidigung gehören zu den weiteren Aufgabengebieten der Rechtsanwältin in Berlin. Zahlreiche Mitgliedsschaften in Rechtsanwaltskammern, Anwaltsvereinen und Arbeitsgemeinschaften unterstreichen die Qualität der Kanzlei in Berlin.

Umgangsrecht Berlin
rechtsanwalt
familienrecht

Standort

Impressum
totop