Rechtsanwältin in Berlin: Fachanwältin für Familienrecht Barbara Funke Hary

Mit Sachverstand und Entschlossenheit

Die Rechtsanwaltskanzlei und das Notariat werden gemeinsam von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Funke-Hary und Rechtsanwalt und Notar Thomas Hary geführt. Mandanten vertrauen seit über 20 Jahren auf die fachliche Kompetenz, die Intuition und die Erfahrung ihrer Rechtsanwaltskanzlei. Die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Berlin-Westend nahe dem Theodor-Heuss-Platz betreut zahlreiche Mandanten mit Anforderungen an unterschiedliche Rechtsgebiete. Die Fortbildung ist für Rechtsanwältin und Fachanwältin Barbara Funke-Hary in Berlin für die Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Leistungen unverzichtbar. Sie bietet in ihrer Kanzlei in Berlin sämtliche Leistungen aus dem Familienrecht an. Dazu gehören vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Es regelt weiterhin die Rechtsbeziehung der Eltern zu ihren Kindern, das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts. Da kein juristischer Fall dem anderen gleicht, stehen individuelle Lösungen der Rechtsanwältin in Berlin im Fokus.

 

Zufriedenheit nach der Scheidung

Die erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin ist seit vielen Jahren in ihrem Spezialgebiet Scheidungsrecht tätig. Sie verfügt über eine langjährige Erfahrung als beratende Rechtsanwältin und in ihrer Funktion als Prozessanwältin in Berlin. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Funke-Hary in Berlin berät ihre Mandanten über die Anforderungen der Scheidung in Verbindung mit dem Trennungs-Jahr und erörtert die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Neben der einvernehmlichen Scheidung werden Mandanten von der Rechtsanwältin und Familienanwältin in Berlin ebenfalls bei einer Scheidung im Streit beraten. Bei einer Scheidung, zu der der andere Ehegatte nicht zustimmt, wird das Scheitern der Ehe erst nach der dreijährigen Trennungszeit vermutet. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung bei einer Trennungsdauer zwischen ein und drei Jahren nicht zu, muss dem Familiengericht von der Rechtsanwältin in Berlin das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden. Anhaltspunkte für die erforderliche Zerrüttung der Ehe sind beispielsweise der deutliche Scheidungswille oder eine dauerhafte Beziehung zu einem neuen Partner. Das richtige juristische Vorgehen bei einer Scheidung sollte gemeinsam mit der Rechtsanwältin in Berlin überlegt werden.

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