Michael R. Frick, Rostock, Rechtsanwalt & Zwangsverwalter für Immobilien

Veröffentlicht von:

Bereits seit 1995 ist Michael R. Frick als Rechtsanwalt, ab 2004 mit dem Zertifikat Zwangsverwaltung der IGZ tätig. 2005 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht. Michael R. Frick arbeitet gemeinsam mit dem angestellten Rechtsanwalt Christian Bockholt, der ebenfalls seit 2005 über das Zertifikat Zwangsverwaltung der IGZ verfügt. Die Anwaltskanzlei Frick bietet eine Beratung mit den Kompetenzfeldern: Immobilienrecht und Immobilienvollstreckungsrecht, darunter fallen u.a. Beratung bei Immobilienkauf, -verkauf, Mietrecht, Pachtrecht, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren von Immobilien.

Kompetenz im Immobilienrecht

Die Immobilie steht im Mittelpunkt der Beratung der Anwaltskanzlei Frick: Vom Anfang bis zum Ende der wirtschaftlichen Wertschöpfung. Die Mandanten erwarten und erhalten eine erstklassige juristische Beratung und Verständnis für die wirtschaftliche Aufgabenstellung. Das macht den Reiz der juristischen Tätigkeit aus und ist die Basis für den Erfolg des Real Estate Teams der Anwaltskanzlei Frick. Bei der Immobilien-Zwangsvollstreckung vertritt und berät Michael R. Frick Mandanten und Gläubigerbanken bei der Zwangsversteigerung. Aufgabe des Zwangsverwalters Michael R. Frick ist es, die beschlagnahmte Immobilie zugunsten der Grundpfandgläubiger bestmöglich, jedoch auch effektiv und werterhaltend zu bewirtschaften. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Immobilienverwaltung können die betreibenden Gläubiger, Eigentümer, Mieter und die beauftragenden Vollstreckungsgerichte eine Zusammenarbeit mit einer spezialisierten und qualifizierten Anwaltskanzlei erwarten, die ein höchstes Maß an rechtlicher und wirtschaftlicher Kompetenz sowie praxisgerechte Lösungswege anbietet.

Hier geht es zum Google+ Konto.

Immobilienrecht
Immobilien
Zwangsvollstreckung
Zwangsverwalter

Standort

Impressum
totop