Wann greift das internationale Erbrecht?

Besonders in der Zeit der Globalisierung sollte sich ein Rechtsanwalt für Erbrecht auch immer mehr mit dem internationalen Erbrecht beschäftigen. Dabei muss er erst einmal erkennen, ob in dem jeweiligen Fall das internationale Erbrecht greift. Dies ergibt sich dann, wenn der Erblasser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sein letzter Wohnsitz außerhalb Deutschlands lag, die letztwillige Verfügung oder der Ehevertrag im Ausland erstellt wurde, die Erben im Ausland wohnen oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie unter einigen weiteren Umständen.

Wer bekommt das Erbe, wenn es einen Auslandsbezug gibt?

Für das deutsche Erbrecht ist die deutsche Staatsangehörigkeit entscheidend. Besitzt der Erblasser eine andere Staatsangehörigkeit, richtet sich die Erbfolge nach dem Recht des jeweiligen Staates. Jedoch kann es sein, dass der jeweilige Staat eine andere Regelung getroffen hat und beispielsweise das Erbe nach dem Recht des letzten Wohnortes verteilt wird. Um solche Kollisionen zu vermeiden, bietet es sich an schon im Vorfeld die Erbverteilung in einem Testament festzuhalten. In jedem Fall sollte man einen Rechtsanwalt, der mit dem internationalen Erbrecht betraut ist, beauftragen und dessen Rat einholen.

Augsburger Erbrechtskanzlei

In der Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg trifft geballtes Wissen aufeinander. Ihnen stehen drei Rechtsanwälte im internationalen Erbrecht zur Verfügung, die jeweils Kompetenzen in verschiedenen Bereichen mit einbringen. So kann die Anwältin Birgit Eulberg durch ihre Rom-Aufenthalte fließend Italienisch sprechen, Michael Ott-Eulberg ist einer der ersten Anwälte, die in Bayern die Befugnis zur Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ erhielten und außerdem unter den 100 besten Anwälten für Erbrecht geführt wird und Irina Kauderer verfügt über sehr gute Englisch und Französisch Kenntnisse. Mit allen drei Anwälten aus Augsburg haben Sie einen verlässlichen Partner im internationalen Erbrecht an Ihrer Seite.

Die Leistungen von Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg umfassen:

  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Lebzeitiger Vermögenstransfer
  • Pflichtteilsrecht
  • Rückforderung von Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Internationales Erbrecht
  • Stiftung
Rechtsanwalt
Erbrecht
Erbrechtskanzlei

Standort

Impressum
totop