Immobilienrecht in Hamburg: Anwaltskanzlei Sabine U. Marx

Expertenrat im Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken und deren Verwaltung stehen. Da Immobilien zu den wichtigen Vermögenswerten für Privatpersonen und Firmen bis hin zu institutionellen Anlegern zählen, gehört das Immobilienrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Entsprechend groß ist im Immobilienrecht auch der Beratungsbedarf der Anwaltskanzlei in Hamburg. Das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht gehören mit zu den Schwerpunkten der Anwaltskanzlei in Hamburg.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Fokus

Mietverträge sind ein Teil unseres Alltags. Mieter und Vermieter von Wohnungen und Gewerbeareal bedürfen einer qualifizierten rechtlichen Beratung und der gerichtlichen Vertretung der Anwaltskanzlei in Hamburg. Bei der Gewerberaummiete kommt wegen der längeren Mietvertragslaufzeiten dem Entwurf und der Verhandlung über die Verträge sowie der Optimierung der Inhalte erhebliches Gewicht zu. Die Rechte des Wohnungseigentümers stehen im Konfliktfeld zwischen anderen Wohnungseigentümern sowie zwischen den Wohnungseigentümern und der Eigentümerverwaltung. Die Beratung im Immobilienrecht in Hamburg umfasst Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer sowie Verwaltungsbeiräte bei Anfechtungen von Beschlüssen, der Aufstellung von Wirtschaftsplänen, der Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, baulichen Veränderungen sowie Renovierungen. Bei Kontroversen zwischen Eigentümergemeinschaften und Bauträgern, Handwerksbetrieben und Architekten unterstützt die Anwaltskanzlei in Hamburg dabei, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche im Immobilienrecht erfolgreich für ihre Mandanten durchzusetzen. Überblick zum Leistungsportfolio der Anwaltskanzlei im Immobilienrecht in Hamburg:

Mietrecht

  • Beratung und Vertretung bei Ausarbeitung und Abschluss eines Mietvertrages
  • Vertretung von Vermietern bei Mietrückstand
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Räumungsverfahren
  • Vertretung von Mietern bei unberechtigter Kündigung, Mietmängeln und Mietminderung
  • Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Aushandeln von Abfindungen bei (unberechtigter) Kündigung des Mietverhältnisses

Wohnungseigentumsrecht

  • Vertretung von Wohnungseigentümern bei Wohnungseigentümerversammlungen und gegenüber der Hausverwaltung
  • Prüfen und Verhandeln von Wohnungseigentumssatzungen
  • Führen von gerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander als auch in Hinblick auf die ordnungsgemäße Hausverwaltung
  • Rechtliche Unterstützung von Hausverwaltern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit

Standort

Impressum
totop