Immobilienbewertung in Osnabrück – ROOS Die Immobiliengutachter GbR

Ganz gleich, ob Sie vorhaben ein Haus zu kaufen oder Ihr Eigenheim auf einem eigenen Grundstück zu bauen: In jedem Fall ist es wichtig, einen Experten an seiner Seite zu wissen, der Belastungen überprüft und wertbeeinflussende Mängel erkennt. Das Team der ROOS Immobiliengutachter GbR ist Ihr Ansprechpartner in Osnabrück und Bielefeld, wenn es um Sachverhalte rund um Immobilien und Grundstücke geht. Frau Roos ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke und ist somit besonders qualifiziert auf ihrem Gebiet. Dazu kommt, dass sie unabhängig und unparteiisch handeln muss. Alle fünf Jahre wird überprüft, ob die Sachverständige ihren Titel behalten darf. Bei der Roos Immobiliengutachter GbR können Sie sich also sicher sein, dass Sie ein professionelles und neutrales Gutachten erlangen, das auch Dritten vorgelegt werden kann. 

 

Wertbeeinflussende Belastungen erkennen

 
Bei der Immobilienbewertung ist Vorsicht besser als Nachsicht. Meist zeigen sich im Nachhinein Mängel oder Belastungen, die wertbeeinflussend sind. Steht ein Haus zum Beispiel unter Denkmalschutz oder wird das Wegerecht nicht eingeräumt, ist es wichtig, dies vor dem Kauf zu wissen. Die Experten der ROOS Immobiliengutachter GbR aus Osnabrück prüfen alles ganzheitlich vor dem Kauf – im Gegensatz zu anderen Gutachtern. Seit 1982 steht Ihnen die ROOS Immobiliengutachter GbR mit Erfahrung und umfassenden Fachkenntnissen zur Verfügung. Verlassen Sie sich nicht auf Bauträger – die Experten prüfen jedes Detail Ihrer Immobilie und Ihres Grundstückes auf mögliche Nachteile. 

Das Leistungsspektrum der ROOS Immobiliengutachter GbR umfasst: 
•    Bewertung bei Scheidungs-, Erb- und Vermögensauseinandersetzungen
•    Ermittlung des Immobilienwertes in steuerrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Herausnahme der Immobilie aus dem Betriebsvermögen
•    Ermittlung des gemeinen Wertes (Escape-Klausel) bei steuerlichen Festsetzungen des Grundbesitzwertes im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
•    Ermittlung merkantiler Minderwerte
•    Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung
•    Erstellung von Mietwert- und Pachtgutachten
•    Ermittlung von Verkehrs- und Beleihungswerten für folgende Immobilien:
- Unbebaute Grundstücke
Ein- und Zweifamilienhäuser
Doppelhäuser
Reihenhäuser
Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Gewerbeobjekte (Industrie, Verwaltungsgebäude, Hotels, Krankenhäuser)
Landwirtschaftliche Gebäude (Hofstellen, Biogasanlagen)
Gewerbeimmobilien (Handel, Industrie, Logistik, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude, etc.)
Spezialimmobilien (Hotels, Krankenhäuser, Tageskliniken, Alten- und Pflegeheime)

•    Bewertung von Rechten und Belastungen:
Erbbaurecht
Wohnungs- und Teilerbbaurecht
Wohn- bzw. Wohnungsrecht
Nießbrauch
Wegerecht
Notweg § 917 BGB
Leitungsrecht
Überbau
Reallast § 1105 BGB
Baulasten
 

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