Gutachter im Raum Bergisch-Gladbach: Dipl. Ing. W. Lütz GmbH

Ein fehlender Schulterblick und schon ist es geschehen: Verkehrsunfälle passieren schnell und unverhofft. Häufig entstehen dem geschädigten Unfallteilnehmer jedoch neben dem reinen Reparaturaufwand noch weiterer Schaden, denn der Wert des Fahrzeuges wird nie wieder derselbe sein. Um die Schäden beheben zu lassen, wenden sich Kunden zuerst an die Gutachter der Dipl. Ing. W. Lütz GmbH im Raum Bergisch-Gladbach. Das erfahrene Team von Gutachtern stellt das Fahrzeug auf den Prüfstand und stellt die Schäden am Fahrzeug fest und dokumentiert diese detailliert. Hierbei legen die Gutachter der Dipl. Ing. W. Lütz GmbH bei Bergisch-Gladbach besonderen Wert auf Qualität, schließlich soll die korrekte Schadenssumme an den Unfallgeschädigten überwiesen werden.

Wer bezahlt das Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen. Dieses Recht besteht unabhängig von der Schadenhöhe und ist begründet darin, dass der Geschädigte die Höhe seines Anspruches unabhängig und frei von Weisungen Dritter feststellen lassen darf. Der gegnerische Versicherer ist schließlich Partei des Unfallverursachers und schon deshalb nicht geeignet, einen Schaden unvoreingenommen zu bewerten. Das unabhängige Gutachten ist allerdings auch aus Beweissicherungsgründen oft unverzichtbar. Selbst scheinbar klare Unfälle stellen sich im Nachhinein oft als streitig heraus. Auch hier hilft das unabhängige Gutachten der Dipl. Ing. W. Lütz GmbH bei Bergisch-Gladbach den tatsächlichen Unfallverlauf feststellen zu können. Schäden entstehen jedoch nicht nur bei einem Verkehrsunfall, sondern auch in alltäglichen Situationen. So zum Beispiel in Waschanlagen. Lackschäden sind bei nicht korrekt eingestellten Anlagen keine Seltenheit und müssen nachgewiesen werden. Hierbei unterstützt das Team der Dipl. Ing. W. Lütz GmbH im Raum Bergisch-Gladbach. Des Weiteren bietet das Unternehmen eine Vielzahl weiterer Leistungen, rund um den Bereich Kfz. Hierzu zählt die Untersuchung von:

  • Hauptuntersuchungen gem. §29 StVZO
  • H-Kennzeichen Begutachtungen
  • Oldtimer-Bewertungen nach System Classic-Data
  • Zugang zum GTÜ Werkstattportal
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