Finanzbuchhaltung in Regensburg: Steuerberaterin Diplom-Kauffrau Petra Saar

Warum ist eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung heute wichtiger denn je?
Tatort Kasse

Nachdem durch die Presse bekannt geworden ist, dass selbst Personen mit geringen IT-Kenntnissen Barumsätze mit modernen Kassensystemen manipulieren können, hat die Finanzverwaltung reagiert und mit BMF-Schreiben vom 25.3.2015 die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzbuchhaltung neu geregelt. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Sind Sie als Steuerzahler in der Region Regensburg darauf vorbereitet?

Was hat sich durch die Neuregelung der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzbuchhaltung geändert?

Ab 1.1.2017 sind bargeldintensive Unternehmen (Barumsätze machen mehr als 10 % des Gesamtumsatzes aus) verpflichtet, eine Kasse zu führen, die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet. Alle Einzeldaten sind unveränderbar, vollständig und digital aufzubewahren. Der Ausdruck in Papierform genügt nicht. Auch eine Excel-Tabelle ist aufgrund ihrer Veränderbarkeit nicht geeignet. Neu ist außerdem, dass der Betriebsprüfer ab dem Jahr 2015 neben dem Zugriff auf die Finanzbuchhaltung, auch den Zugriff auf alle Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchhaltung hat. D. h., kommt der Prüfer in die Region Regensburg, müssen ihm auch betriebliche E-Mails, Warenwirtschaftssysteme, digital gespeicherte Personalakten u. a. in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Wer muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzbuchhaltung einhalten?

Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung müssen auch Personen in der Region Regensburg einhalten, die freiwillig eine Kasse führen oder freiwillig Buchhaltungsaufzeichnungen erstellen. Auch Freiberufler wie z. B. Physiotherapiepraxen können als bargeldintensives Unternehmen in der Region Regensburg eingestuft werden und unterliegen damit den strengen Vorschriften der Einzelaufzeichnung und Aufbewahrung der Finanzbuchhaltung.

Was passiert bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung?

Liegen formelle und materielle Mängel der Finanzbuchführung in der Region Regensburg vor, ist das Finanzamt zur Hinzuschätzung berechtigt. Es erfolgt Beweislastumkehr. D. h. der Steuerpflichtige in der Region Regensburg muss den Nachweis erbringen, dass die Hinzuschätzung des Finanzamtes unzutreffend ist.

Was kann der Steuerpflichtige selbst tun, um nicht ins Visier der Finanzverwaltung in der Region Regensburg zu kommen?

  • Intensive Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: vom Belegzwang bis zu den Aufbewahrungsvorschriften
  • Zeitnahe Umstellung der digitalen Kasse
  • Überprüfung der Finanzbuchhaltung
  • Gewährleistung der digitalen Aufbewahrung aller Vor- und Nebensysteme
  • Regelmäßige Abstimmung der Finanzbuchhaltung mit dem Steuerberater in Regensburg

Wie kann Sie die Steuerkanzlei in der Region Regensburg bei der Finanzbuchhaltung unterstützen?

Für die Anpassung der Finanzbuchhaltung mit Vor- und Nebensystemen gibt es keine Patentlösung. Der Einsatz von IT-Systemen ist sehr individuell. Die Steuerkanzlei in Regensburg kann Sie unterstützen bei der Erstellung einer für Sie geeigneten Verfahrensdokumentation. Die Steuerkanzlei Saar aus Regensburg hat sich bereits intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und berät Sie gerne individuell. Der Austausch zwischen Steuerberater und Mandant muss regelmäßig erfolgen und Änderungen der Finanzbuchhaltung sollten stets ausführlich in der Kanzlei in Regensburg oder vor Ort besprochen werden. Mein Team und ich stehen Ihnen bei dieser Aufgabe mit Rat und Tat in und um Regensburg zur Verfügung.

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