Familienrecht - Rechtsanwalt Andreas Kolb in Berlin

Der Rechtsanwalt Andreas Kolb gründete 1998 die Kanzlei in Berlin an der Frankfurter Allee. Das Leistungsspektrum umfasst Ehe-, Familien-, Erbrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie allgemeines Zivilrecht. Ein Schwerpunkt der Beratung der Kanzlei Andreas Kolb ist das Familienrecht. Als ein Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse der durch Verlöbnis, Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Trennungen, Scheidungen, Vaterschaft und Unterhaltsberechnungen sind die vorrangigen Themen im Familienrecht. Probleme und Streitigkeiten in der Partnerschaft haben Auswirkungen, die mit dem Rechtstatbestand direkt nichts zu tun haben. Neben der finanziellen Problematik einer Trennung sind es die Kinder, die in ihrer Entwicklung durch die Trennung der Eltern negativ beeinflusst werden. Rechtsurteile sollten deshalb im Hinblick auf die Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen gestaltet sein. Als Anwalt für Familienrecht legt Andreas Kolb in der Beratung und Beurteilung Wert darauf, die individuelle Situation in ihren Konsequenzen einzuschätzen. Gemeinsam mit den Mandanten werden die möglichen Wege der Beilegung einer Streitigkeit besprochen und auf der Basis eine Prozessstrategie entwickelt. Im Idealfall wird auf dem Wege der Mediation eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

Das Familienrecht umfasst: Ehescheidung, Ehevertrag, Gütertrennung, Kindesunterhalt, Scheidung, Sorgerecht, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Die Kanzlei Andreas Kolb betreut auch Mandanten, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind und übernimmt auf Wunsch die Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen.

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