Arbeitsrecht und Scheidungsrecht, Fachanwältin Gabriele Ostermeier, Kanzlei Geraats Münster

Das deutsche Rechtssystem wird immer komplexer. Aus diesem Grund ist es heutzutage unumgänglich in Rechtsfragen einen Anwalt einzubeziehen. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung kämpft Rechtsanwältin Gabriele Ostermeier in der Kanzlei Geraats als Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht für das Recht ihrer Mandanten.

Mit Kompetenz zum Ziel

„Mit Recht an Ihrer Seite“: Unter diesem Motto vertritt Rechtsanwältin Ostermeier Ihre Mandanten als Fachanwältin ausschließlich in Ihren Spezialgebieten: Arbeitsrecht und Familienrecht. Dank ihres umfassenden Wissens, das weit über die reine Rechtskenntnis hinaus geht, kann die Fachanwältin ihre Mandanten ideal auf Auseinandersetzungen vorbereiten. Durch die hohe Kompetenz und das Fachwissen scheut sie sich nicht vor anspruchsvollen Mandaten und vertritt sie in allen Stadien des komplexen Verfahrens.

Empathische und durchsetzungsstarke Unterstützung im Scheidungsfall

Trennungen und Scheidungen gehen mit einer Vielzahl von Problemfeldern einher, deren Abklärung für die Beteiligten von enormer Bedeutung ist. Zu diesen Sachverhalten zählen unter anderem:

  • vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich
  • Klärung von Unterhalt
  • elterlicher Sorge und Umgang

Eine Scheidung stellt die Beteiligten nicht nur rechtlich, sondern auch psychisch vor eine enorme Herausforderung. Die erfahrene Fachanwältin steht ihren Mandanten in dieser Zeit mit großem Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen zur Seite.

Das Spezialgebiet Arbeitsrecht: Kompetent beraten

Das Arbeitsrecht behandelt eine Vielzahl von Themengebieten. In einem Kündigungsschutzverfahren, bei der Vorbereitung von Kündigungen und der Errichtung von Arbeitsverträgen ist der Rat eines Experten unumgänglich. Die Fachanwältin Ostermeier ist die richtige Ansprechpartnerin für Empfehlungen bezüglich der Wahl der kostengünstigsten Art der Beschäftigung im Minijob, in der Gleitzone, bei kurzfristiger Mitarbeit sowie im Rahmen befristeter und unbefristeter Beschäftigungen.

Die Spezialgebiete der Fachanwältin Ostermeier im Überblick:

  • Familienrecht: Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht
  • Arbeitsrecht: Kündigungsschutzverfahren, Vorbereitung von Kündigungen, Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
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